Gleichberechtigter Zugang zum Recht für alle Menschen!
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2019
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention sowie mit der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention hat Deutschland sich zwei Menschenrechtskonventionen verpflichtet, die nicht nur Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt schützen sollen, sondern Ihnen auch einen barrierefreien Zugang zur Justiz gewährleisten sollen.
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