„Sexueller Übergriff“ ist ein strafrechtlicher Sammelbegriff. Darunter fallen alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, u.a. auch die Sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung.
Die juristischen Definitionen und Sanktionen dieser schweren Angriffe auf Körper und Seele finden sich in Artikel 36 der europäischen Istanbul-Konvention und in § 177 StGB.
Eine Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall. Sie haben das Recht auf eine umfassende, vertrauliche medizinische Versorgung auch ohne vorherige Anzeigeerstattung. Die Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung Koblenz bietet Ihnen dies und auf Wunsch auch eine anonyme Spurensicherung.
Sexuelle Übergriffe bedeuten ebenso eine seelische Verletzung. Sie haben das Recht auf eine umfassende und vertrauliche Beratung bei uns im Frauennotruf. Eine traumatherapeutische Erstversorgung ist möglich in einer Traumaambulanz.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung gelten als Offizialdelikte. Das heißt, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln müssen, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Wenn Sie eine Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung angezeigt haben, kann diese Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden.
Es ist deshalb wichtig, vor der Anzeige genau abzuwägen, was eine gute Entscheidung für Sie sein kann.
Sie können das hier im Frauennotruf mit uns gemeinsam tun.
In der vertraulichen Beratung mit uns hat darüber hinaus alles Raum, was für Sie in Verbindung mit dem Erlebten steht. Wir möchten Sie darin unterstützen, wieder in Sicherheit zu kommen, äußerlich und innerlich.