Stalking

Stalking stellt eine Belästigung und Verfolgung über einen längeren Zeitraum hinweg dar.
Stalking ist beabsichtigt und geplant und oft mit sexualisierter Gewalt verbunden.

Die juristische Definition und auch die Sanktionen finden sich in § 238 "Nachstellung" StGB. Stalking-Handlungen überschneiden sich oft mit anderen Straftatbeständen (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung). Diese können zusätzlich gesondert angezeigt werden.

Sie haben ein Recht auf ein geschütztes und unversehrtes Leben. Das Gewaltschutzgesetz stellt hier klare rechtliche Regelungen durch Näherungs- und Kontaktverbot zur Verfügung.

Im Frauennotruf beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Formen von Stalking im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, wie Sie sich schützen können und welche Möglichkeiten Sie haben, gegen den Täter vorzugehen.