Es gibt viele Formen sexueller Belästigung. Oft werden sie in unserer Gesellschaft als „normales“ und „typisch männliches“ Verhalten bewertet und damit verharmlost oder verleugnet.
Wir verstehen unter „sexueller Belästigung“ jedes Verhalten, das von der betroffenen Frau, dem betroffenen Mädchen, dem betroffenen nicht-binären Menschen als entwürdigend, abwertend und sexuell belästigend empfunden wird.
Sexuelle Belästigung findet in vielen Fällen am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz statt.
Die juristische Definition Sexueller Belästigung und die damit verbundenen Sanktionen finden sich in § 184i StGB.
§ 3, Abs. 4 AGG, Bundesministerium Justiz/ Verbaucherschutz
In unserer vertraulichen Beratung unterstützen wir Sie darin, das sexualisierte Verhalten, das Sie erleben, einzuordnen. Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, wie Sie sich schützen können und welche Möglichkeiten Sie haben, sich zur Wehr zur setzen.