Nein heißt nein! Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht
Reform des Sexualstrafrechts am 7. Juli verabschiedet
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe Rheinland Pfalz die am 7. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan der Grundsatz „Nein heißt nein“ verankert ist. Diese Reform stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen.
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