Regionales und internationales Engagement für die Rechte von Frauen und Mädchen gefordert
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihres Jahresberichts 2020 fordern die Mitarbeiterinnen der Koblenzer Fach- und Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen ein breites gesellschaftliches Engagement für die Rechte von Frauen und Mädchen. Gemeinsam mit zahlreichen Frauenunterstützungsorganisationen verurteilen sie die Entscheidung der Türkei, aus der sog. Istanbul-Konvention auszutreten. Dieses Abkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch in Deutschland 2018 in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland zur Umsetzung verpflichtet. Dass hier die notwendigen Schritte auf Bundes-, aber auch auf Landes- und regionaler Ebene noch ausstehen, kritisieren die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs Koblenz scharf.
Die im Jahresbericht veröffentlichten Zahlen sprechen für sich. Neben der umfangreichen Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ führten die vier Mitarbeiterinnen im Berichtsjahr zahlreiche Beratungen durch: 377 von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen nutzten pandemiebedingt zu einem großen Teil auch das Online- und telefonische Beratungsangebot, außerdem 198 Bezugspersonen und Fachkräfte.
Ein Leben frei von Gewalt und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht, dessen Sicherstellung Aufgabe der öffentlichen Hand ist. Durch das Inkrafttreten der Istanbul Konvention steht Deutschland, stehen auch die Städte, Gemeinden und Kreise in unserer Region, in einer bindenden Verantwortung Frauen und Mädchen gegenüber, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Der Frauennotruf Koblenz setzt diese gesellschaftspolitische Aufgabe bereits um. Wie wir das tun das tun, illustriert der Jahresbericht eindrücklich.