Seit mehr als einem Jahr ist das Masernschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Im Gesetz enthalten ist die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach wird zukünftig eine vertrauliche Spurensicherung nach erlebter Gewalt von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert – einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Das Masernschutzgesetz wird auf Länderebene umgesetzt.
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat notwendige Vorrausetzungen für eine niedrigschwellige und umfassende Versorgung Betroffener nach sexualisierter und körperlicher Gewalt formuliert.
Diese Forderungen werden gestützt von der Istanbul-Konvention, die seit 2018 geltendes Recht in Deutschland ist. Dort wird in Artikel 25 gefordert, dass Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt „medizinische und gerichtsmedizinische Untersuchungen, Traumahilfe und Beratung“ angeboten werden müssen.
Der bff und seine angeschlossenen Fachberatungsstellen möchten bei der Umsetzung des Masernschutz auf Länderebene, aber auch der umfassenden Umsetzung der Istanbul-Konvention unterstützen. Wir fordern, dass die formulierten Forderungen in die Verhandlungen eingebracht werden.