Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung

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Foto von der Studie
15. Januar 2021

Ergebnisse der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte

„Umfassende Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt ist ein Menschenrecht“

Am 23. April 2020 ist in Koblenz die Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung in Koblenz gestartet.

Das Institut für Menschenrechte hat in Kooperation mit unserem Bundesverband bff: Frauen gegen Gewalt e.V. das Projekt zur Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt – Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention durchgeführt.
An der digitalen Abschlusstagung haben wir teilgenommen. Jetzt gibt es den sehr interessanten Abschlussbericht.
Der Bericht erhält viele Informationen u.a. zum Status Quo und den Lücken, aber auch best-practice-Beispiele der medizinischen Versorgung und rechtsmedizinischen Untersuchung. Außerdem sind viele Empfehlungen enthalten, was zur weiteren Umsetzung der Akutversorgung nach Vergewaltigung zu tun ist. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts ist die bundesweite Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung nach dem Masernschutzgesetz.