Istanbul-Konvention muss konsequent und nachhaltig umgesetzt werden

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Logo der Landesarbeitsgemeinschaft der rheinlandpfälzischen Frauennotrufe
16. Oktober 2020

Pressemitteilung zum Rheinland-Pfälzischen Schattenbericht für GREVIO

Anfang September wurde der GREVIO-Staatenbericht in Deutschland veröffentlicht.

„Auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention fehlt Deutschland ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen,“ kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul- Konvention (BIK) in seiner Pressemitteilung.

Der Interventionsverbund des rheinland-pfälzischen Interventionsprojekts gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) bestehend aus Vertreter*innen der Frauennotrufe, Frauenhäuser, Interventionsstellen und Täterarbeitseinrichtungen, hat sich entschieden, seine jeweiligen Schattenberichte für Rheinland-Pfalz gemeinsam zu veröffentlichen.

„Die Istanbul-Konvention stellt einen Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen dar. Die Chancen, die sich daraus ergeben, zu nutzen und umzusetzen ist unser Anliegen,“ betont Christine Grundmann von der Koordinierungsstelle der Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz.

„Uns war es wichtig, Lücken bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und im Hilfesystem in Rheinland-Pfalz aufzuzeigen, Empfehlungen zu benennen und so eine wichtige und notwendige Ergänzung zum Staatenbericht / Länderbericht aus Rheinland-Pfalz bereitzustellen,“ ergänzt Julia Reinhardt vom Koordinationsbüro der Täterarbeit in Rheinland-Pfalz.

Die Fachstellen machen noch einmal sehr deutlich, dass geschlechtsspezifische Gewalt und dabei insbesondere Sexualisierte Gewalt gegen Frauen über Gewalt in engen sozialen Beziehungen hinausgehen. Im Sinne der Istanbul-Konvention ist es erforderlich, dass das Themenspektrum des RIGG ausgeweitet und alle Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt in den Blick genommen werden. Hierzu braucht es auch eine Finanzierung der politischen Arbeit sowie Gremienarbeit der Fachstellen zum Thema (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen, damit die fachliche Expertise an die politischen Entscheidungsträger*innen herangetragen werden kann.

Nach wie vor ist - auch in Rheinland-Pfalz - das Hilfesystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt lückenhaft und unterfinanziert. "Die ambulanten Fachberatungsstellen haben zu wenig Personalstellen, die Erreichbarkeit gerade im ländlichen Raum ist nicht gewährleistet und die Frauenhäuser haben zu wenige Plätze", erläutert Karin Faber von der Koordinierungsstelle der Konferenz der Frauenhäuser Rheinland-Pfalz.

„Und dies gilt nicht nur beim Schutz und bei der Unterstützung für Betroffene. Es fehlt auch an einer Finanzierung notwendiger Präventions- und Fortbildungsangebote“, bemängelt Ilga Schmitz von der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe. „Damit in Zukunft weniger Frauen von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, muss es heute für Mädchen und Jungen, aber auch für Frauen und Männer, ausreichend finanzierte Präventionskonzepte und -angebote geben, die sich mit Rollenbildern, Vorurteilen und Handlungsstrategien auseinandersetzen.“

Alle zu ergreifenden Maßnahmen müssen Gewalt gegen Frauen und Gewalt in engen sozialen Beziehungen effektiv und nachhaltig bekämpfen. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass sowohl der Bund als auch Länder und Kommunen ausreichende finanzielle Mittel für die Ausstattung aller Arbeitsbereiche der Fachstellen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind weitere notwendige in der Istanbul-Konvention geforderte spezifische Fachstellen zu implementieren und zu finanzieren.

Hier finden Sie die Emfehlungen der autonomen Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in RLP