Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2019
Dennoch mangelt es nach wie vor an einer konsequenten und bundesweiten Umsetzung. Es bestehen noch immer erhebliche Barrieren beim Zugang zur Justiz und zu gerichtlichen Einrichtungen. Für die Umsetzung der Konventionen braucht es konkrete Programme, verbindliche Maßnahmen, kreative und zukunftsweisende Ideen, engagierte Politiker*innen, interdisziplinäre Expertise von allen themenrelevanten Gruppen, sowie den Einbezug von Selbstvertreter*innen.
„Ein gleichberechtigter Zugang zum Recht für alle Menschen könnte in einem inklusiven Rechtssystem umgesetzt werden, in dem jeder Mensch, der eine Anzeige machen möchte, nach seinen individuellen Möglichkeiten und Unterstützungsbedarfen gefragt wird. Die Unterstützungsangebote wären damit unabhängig davon, ob eine attestierte Behinderung vorliegt und ob die betroffene Person diese zum Gegenstand machen möchte.“ (Sandra Boger, Leiterin des Projekts „Suse – sicher und selbstbestimmt. Im Recht“ des Bundesverbandes der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen bff)
Zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen fordern wir gemeinsam mit „Suse. Im Recht.“
- Bedarfsgerechte Unterstützung und deliktsunabhängige psychosoziale Prozessbegleitung in Gerichtsverfahren
- Aufklärung zu den Rechten und Möglichkeiten für gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- Sensibilisierung und Schulungen für Angestellte im Justizbereich
- Barrierearme, zugängliche Anwaltskanzleien
- Umfassende, praktizierte Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Die Bundesregierung und die zuständigen Länder müssen hier entsprechend tätig werden und die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen zur Verbesserung der Situation zur Verfügung stellen.