Eckpunktepapier zur Finanzierung der Hilfestrukturen für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kinder

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Seit 4 Jahrzehnten fordern Frauen an dem Tag das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Beratungsstellen und Frauenhäuser unterstützen sie - 365 Tage im Jahr.
25. November 2020

#TagGegenGewaltAnFrauen

Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Paritätische Gesamtverband und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Finanzierung des Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Mädchen und Frauen veröffentlicht. Mit diesem Eckpunktepapier haben drei der wichtigsten Verbände der Frauenunterstützungsstrukturen einheitliche Forderungen zur Finanzierung erarbeitet. Diese bieten die Grundlage, ein tragfähiges und auskömmliches Finanzierungskonzept des Gewaltschutzes zu realisieren.

Das Papier enthält zentrale Forderungen zur finanziellen Ausstattung von Fachberatungsstellen, Schutzwohnungen und Frauenhäusern. Sehr viele der Einrichtungen sind seit Jahren unterfinanziert; gewaltbetroffene Frauen und Kinder erhalten zu oft keine spezialisierte Hilfe und Unterstützung, obwohl das die Istanbul-Konvention klar fordert.

Foto: Beratungsstellen sind unterfinanziert. Sie brauchen bedarfsdeckende und abgesicherte Finanzierung.

Für die Frauenunterstützungseinrichtungen und Träger hat eine einzelfallunabhängige, nachhaltige, dauerhafte und verlässliche Finanzierung als staatliche Leistung oberste Priorität. Es bedarf eines bundesweit einheitlichen Rahmens, der die bestehenden Strukturen der Länder berücksichtigt und eine auskömmliche Finanzierung des Gewaltschutzes in ganz Deutschland sicherstellt. Die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer müssen dringend der Vergangenheit angehören. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Finanzierungsmodelle in Form von einzelfallbezogenen Leistungen. Gewaltschutz darf weder eine individuelle Sozialleistung noch eine freiwillige Leistung sein, die vom Gusto der politischen Entscheidungsträger*innen abhängt. Zu diesem Schutz gehören auch Tätigkeiten unabhängig vom Einzelfall, die der Sensibilisierung zu und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt dienen, bislang aber in finanziellen Zuwendungen kaum oder gar nicht berücksichtigt werden.

Die beteiligten Organisationen wollen mit dem Eckpunktepapier einen Beitrag zur aktuellen politischen Debatte um die Ausgestaltung der Hilfestrukturen in Deutschland leisten. Sie fordern darin u.a. eine einzelfallunabhängige, bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen sowie den niedrigschwelligen und bundeslandübergreifenden Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Das Eckpunktepapier richtet sich primär an politisch Verantwortliche auf Bundes-,  Länder- und kommunaler Ebene. Denn der Schutz vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle staatlichen Ebenen beteiligen müssen.

Frauen und Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Istanbul Konvention umsetzen!

Alle Forderungen des Eckpunktepapiers finden Sie hier.