Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz kritisieren den Freispruch eines Lehrers nach sexuellen Übergriffen an einer 14-jährigen Schülerin durch das OLG Koblenz

„Dieses Urteil ist ein massiver Rückschritt in dem Bemühen sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch in Schulen und anderen Institutionen zu bekämpfen“ kritisieren die Fachstellen gegen sexuelle Gewalt in RLP das OLG-Urteil.
Es ist gerade drei Jahre her, dass die Aufdeckungswelle von sexuellem Missbrauch in Schulen und kirchlichen Einrichtungen für eine unglaubliche Öffentlichkeit zum Thema „Sexueller Missbrauch in Institutionen“ sorgte.
Eine unabhängige Beauftragte der Bundesregierung wurde eingestellt, ein bundesweites Hilfstelefon eingerichtet, an runden Tischen und Arbeitsgruppen beschäftigten sich Fachleute, Politikerinnen und Politiker lange Zeit intensiv mit dem Thema Sexueller Missbrauch an Schulen. Zahlreiche Empfehlungen wurden erarbeitet, die es umzusetzen gilt. Am 24. Mai 2011 wurde schließlich der Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs der Öffentlichkeit vorgestellt.
Kaum ein halbes Jahr später entscheidet jetzt das OLG Koblenz, dass die sexuellen Handlungen eines über 30 jährigen Lehrers mit einer 14 jährigen Schülerin der gleichen Schule nicht den Straftatbestand des „sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen“ erfüllen.
In letzter Instanz wurde der Lehrer von der Anklage des Sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen freigesprochen, da er sich nach Ansicht des OLG Koblenz nicht in einem Obhutsverhältnis zur Schülerin befand. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass kein dauerhaftes Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schülerin bestanden habe und unterscheidet dabei danach, ob der Lehrer regelmäßig oder nur kurzfristig in einer Klasse tätig war.
„Wir sind empört über das Urteil des OLG Koblenz. Es ist uns völlig unverständlich “, erklärt Astrid Rund vom Frauennotruf Rhein-Hunsrück für die Landesarbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Frauennotrufe. „Nach unserer Auffassung liegt zwischen Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/Schülerinnen der gleichen Schule immer ein Obhutsverhältnis vor. Sexuelle Handlungen sind daher als „sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen“ zu bewerten. Erst recht, wenn die Übergriffe wie in diesem Fall in Unterrichtsräumen u.ä. stattfinden. Alles andere widerspricht der Realität an Schulen“.
Seit Jahrzehnten arbeiten die Frauennotrufe in RLP präventiv gegen Sexualisierte Gewalt in Schulen. In den Jahren 2009 und 2010 wurde ein ganzheitliches Präventionskonzept als Pilotprojekt an fünf Standorten in Rheinland-Pfalz erprobt.
„Wir wissen, wie häufig es zu sexuellen Übergriffen im schulischen Alltag kommt und wie schwierig der Umgang mit diesem tabuisierten Thema nach wie vor ist. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass beispielsweise ehrenamtliche Sporttrainer ein polizeiliches Führungszeugnis brauchen, während Lehrer ungestraft sexuelle Verhältnisse mit 14-jährigen Schülerinnen haben können“, kommentiert Eva Jochmann vom Frauennotruf Mainz.
Nach diesem Urteil ist es jetzt erforderlich, die Verantwortung von Lehrkräften für ihre Schüler und das Obhutsverhältnis zwischen Ihnen verbindlich festzulegen. Denn mit diesem Urteil, so befürchten die Fachstellen, werden bestimmte Formen von sexuellen Übergriffen legalisiert.
Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauennotrufe RLP
Fachstellen zum Thema Sexualisierte Gewalt
c/o Frauennotruf Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz; info [at] frauennotruf-mainz [dot] de
Verantwortlich: Eva Jochmann (Frauennotruf Mainz), Astrid Rund (Frauennotruf Rhein-Hunsrück-Kreis)
