Breites Bündnis fordert zum Sexualstrafrecht: ein Nein muss reichen!

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26. April 2016

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Sexualstrafrecht fordern zahlreiche Organisationen und Prominente Angela Merkel und den deutschen Bundestag auf, ein modernes Sexualstrafrecht zu schaffen.

Es ist nach deutschem Recht bislang keine Straftat, wenn sexuelle Handlungen allein gegen den ausdrücklichen Willen einer Person begangen werden. Auch der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ändert daran nichts. Noch immer reicht ein klares Nein nicht aus. Weiterhin ist die zentrale Frage, ob die Betroffene sich körperlich zur Wehr gesetzt hat oder hätte wehren können. Und wenn sie sich nicht gewehrt hat, wird geprüft werden, warum sie dazu nicht in der Lage war.

„Es darf nicht länger sein, dass Betroffene von sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen in der Begründungspflicht für ihr Handeln stehen. Für die Strafbarkeit muss es künftig allein auf das Verhalten des Täters ankommen.“, bringt Katja Grieger vom bff die Kritik am Gesetzentwurf auf den Punkt.

Das Bündnis „Nein heißt Nein“ fordert mit seinem offenen Brief die Abgeordneten des Bundestages auf, ein zeitgemäßes und menschenrechtskonformes Sexualstrafrecht zu schaffen.
„Die Zeit ist reif – reif für eine große Reform des Sexualstrafrechts. Wie 1997, als […] eine überwältigende Mehrheit für die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe stimmte. Heute, knapp 20 Jahre später, steht der Bundestag erneut vor einer solchen Situation.", formuliert das Bündnis in seinem offenen Brief.

Das Bündnis fordert daher die Abgeordneten zu einer großen Koalition für ein „Nein heißt Nein“ auf. Denn jede nicht einverständliche sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden – das fordern auch internationale menschenrechtliche Vorgaben.

Offener Brief des Bündnisses Nein heißt Nein:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/stellungnahme/offener-brief-an-angela...