BKA stellt Polizeistatistik zu Gewalt in Paarbeziehungen vor

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Bild zur Entwicklung der Partnerschaftsgewalt aus der Kriminalstatistik des BKA
25. November 2016

Zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gibt es erstmals eine kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Paarbeziehungen. Sie bezieht sich allerdings nur auf die angezeigten Fälle. Die Dunkelziffer ist hier extrem hoch.

In der Europäischen Union hat jede dritte Frau nach Erkenntnissen der EU-Grundrechte-Agentur seit ihrer Jugend schon körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Das sind etwa 62 Millionen.

Im Jahr 2015 wurden bei den angezeigten Straftaten durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen.
Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren und angezeigt haben. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36%.
In 2015 waren in Deutschland  bei den angezeigten Straftaten Frauen betroffen

  •     von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,
  •     von Bedrohung: über 16.200,
  •     von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,
  •     von Stalking: über 7.900,
  •     von Vergewaltigung und sexueller Nötigung 2436
  •     von Mord und Totschlag: 331.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).

"Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter", sagt BKA-Präsident Holger Münch. "In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!"